Strafmaß Vergewaltigung

  • Man macht sich ja so seine Gedanken, besonders wenn ein Thema so brennt, wie im Moment nach den schrecklichen Ereignissen von Köln.


    Hier meine, die ich gerne mit Euch teilen möchte. Zunächst zum StGB:




    Hier sieht man, das das Gesetzt schon recht ordentliche Strafen vorsieht, in den seltensten Fällen jedoch auch nur ansatzweise anwendet.
    Vor allem ein Satz fehlt in diesem Paragraphen: "Der Versuch ist strafbar"
    Dieser Satz findet sich aber in allen Paragraphen zu Körperverletzungen. (§223 folgend)


    Auch Spannend:



    Was bitte soll dass denn? Der Absatz ist A Diskriminierend (gibt es nicht für Männer) und B absolut unglaublich! Und was ist in dem Fall ein minder schwerer Fall? Kopfschüttel!


    Für das relevante Strafmaß zur Abschiebung von 2 oder 3 Jahren sind also Gesetzte da, man muss sie nur nutzen und zwar für alle Täter bei allen Opfern! Und der Versuch muss strafbar sein!

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  • § 226a


    Verstümmelung weiblicher Genitalien


    Wo hast du den denn ausgegraben? Mir war nicht bekannt, dass es dafür einen extra Paragrafen gibt. neinxxx Und die männlichen Genitalien sind nicht "betroffen"? Aus welcher Zeit dieser Paragraf wohl stammt? gruebelxxx Überhaupt sollte bei der ganzen Debatte auch nicht vergessen werden, dass sehr wohl auch Jungs davon betroffen sein können, wie uns z. B. die katholischen Priester gerne immer wieder vor Augen führen.

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