Jugendschutz im Internet

  • Es gibt schon ein paar Themen hier über den Jugendschutz im Internet, aber irgendwie hat keines zu dem Thema gepasst, was ich heute anschneiden will.


    Das wir in Deutschland einen völlig Sinnlosen Jugendschutz für das Internet haben, ist ja bekannt.
    Da macht man es Deutschen Produzenten einfach unmöglich*, die Produkte online anzubieten.
    (* Stichworte sind hier "Altersverifikation" und "Zugänglichkeit", Infos hier.)
    Meines Wissens waren wir das einzige Land mit so weitreichenden Regeln.


    Das das Vereinigte Königreich seine Rolle in Europa gerade nicht so wirklich findet, sieht man jetzt in folgenden, bemerkenswerten Akt:


    http://www.mirror.co.uk/news/u…ed-porn-under-new-4730732


    Zusammenfassung:


    -Alles was nicht Blümchensex ist, wird verboten
    -weibliche Ejakulation ist wahrscheinlich Pisse und damit auch verboten.


    Na Mädels? Wer ist die freiwillige um das Gegenteil zu beweisen?


    Wenn es nicht so ernst wäre, könnte ich vor lachen diesen Text nicht tippen...

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  • Ja, ein frustrierendes Thema.
    Früher glaubte ich mal Deutschland wäre ein Staat des Rechts.
    Tatsächlich aber ist quasi jede sexuelle Darstellung und Schilderung im deutschen Internet verboten:
    http://www.kjm-online.de/telem…urteilungsmassstaebe.html


    Entwicklungsbeeinträchtigung
    Werden Inhalte in den Telemedien als entwicklungsbeeinträchtigend (§ 5 JMStV)
    eingestuft, unterliegen sie Zugangsbeschränkungen, die durch technische
    Kontrollmechanismen realisiert werden können. So können bestimmte
    Gewalt- oder Sexualdarstellungen die Entwicklung von Kindern und
    Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
    Persönlichkeit beeinträchtigen. Es handelt sich also um
    jugendschutzrelevante Inhalte, die zwar ein Wirkungsrisiko vermuten
    lassen, aber nicht jugendgefährdend sind und deshalb weniger strengen
    Beschränkungen unterliegen. Sie dürfen verbreitet werden, wenn Kinder
    oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe sie nicht wahrnehmen
    können. In Telemedien sind als Zugangsbeschränkungen technische
    Kontrollmechanismen, etwa Jugendschutzprogramme oder technische Mittel,
    vorgesehen. Aber auch Zeitgrenzen können im Internet als
    Jugendschutzmaßnahme eingesetzt werden.


    Beurteilungskriterien für entwicklungsbeeinträchtigende Gewaltdarstellungen:


    Genretypische Darstellung von Gewalthandlungen
    Realitätsnähe des Genres
    Grundstimmung der Sendung
    Ausprägung der Gewaltaktionen
    Spannungspotenzial der Sendung
    Kontext der Gewaltausübung; Identifikationsangebote durch gewaltausübende Figuren
    filmtechnische Gestaltung


    Beurteilungskriterien für entwicklungsbeeinträchtigende Sexualdarstellungen:


    Sexualdarstellungen,
    die nicht dem Entwicklungsstand von Kindern und Jugendlichen
    entsprechenden, wie außergewöhnliche Sexualpraktiken


    stereotype Geschlechterrollen mit diskriminierenden Verhaltensmustern
    Verknüpfung von Sexualität und Gewalt, insbesondere wenn Kinder oder Jugendliche betroffen sind
    Verharmlosung oder Idealisierung von Prostitution oder promiskuitivem Verhalten


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    Welchen Entwicklungsstand haben zum Beispiel 6jährige, die unkontrolliert im Internet surfen?
    Was ist außergewöhnlich?
    Damit kann man quasi alles Sexuelle im Internet verbieten, das über die reine Kindszeugung hinaus geht.

  • :-m Das ist wirklich eine Riesenschweinerei, was die Briten da so mir nichts, dir nichts, beschlossen haben! Was für ein hanebüchener diskriminierender Unfug in jeder Richtung! :patsch: Hoffentlich macht das nicht Schule in Europa, dann gute Nacht! <X

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