Zitat Anfang
Europäischer Gerichtshof stärkt Sorgerecht lediger Väter
Straßburg/Pulheim. Der Europäische Gerichtshof hat das Sorgerecht lediger Väter in Deutschland gestärkt. Demnach verstößt die deutsche Regelung, wonach ledige Väter ein gemeinsamens Sorgerecht nur mit Einwilligung der Mutter erhalten können, gegen die Menschenrechte.
In Deutschland steht unverheirateten Eltern das gemeinsame Sorgerecht nur zu, wenn sie einander nach der Geburt des Kindes heiraten oder eine gemeinsame «Sorgeerklärung» abgeben. Andernfalls hat allein die Mutter das Sorgrecht. In dem Fall gibt es für den Vater bislang keine rechtliche Möglichkeit, ein geteiltes Sorgerecht zu erstreiten.
Richter sehen Ungleichbehandlung
Dies kritisieren die Straßburger Richter und sehen in der Entscheidung eine Ungleichbehandlung des Klägers gegenüber der Mutter und geschiedenen Vätern. Die Klage des unverheirateten Vaters hätte nicht einfach mit der Begründung abgewiesen werden dürfen, dass eine Entscheidung gegen den Willen der Mutter in jedem Fall schlecht für das Kind wäre.
Die Richter räumten zwar ein, Sorgerechtsstreitigkeiten könnten Kinder verunsichern; doch dies sei bei geschiedenen Eltern auch nicht anders - und in diesen Fällen seien die Gerichte sehr wohl verpflichtet, die Streitigkeiten zu lösen. Es gebe keinen ausreichenden Grund, warum dies nicht auch im vorliegenden Fall gelte.
Anwalt sieht langjährige Diskriminierung beseitigt
Der Anwalt des Klägers begrüßte das Urteil, das «die langjährige Diskriminierung der Väter» beseitige und das Recht nichtehelicher Kinder auf beide Eltern stärke. Nun sei der Gesetzgeber am Zug und verpflichtet, unverzüglich eine Neuregelung zu schaffen, erklärte Rechtsanwalt Georg Rixe. Dabei solle er sich an dem Standard in den meisten europäischen Staaten orientieren, nach dem die gemeinsame Sorge bei nichtehelichen Kindern automatisch ab Feststehen der Vaterschaft eintrete.
Auch der Deutsche Familiengerichtstag begrüßte das Urteil. Unverheiratete Väter seien bislang relativ rechtlos gewesen. «Eine Änderung war hier schon lange mit Nachdruck gefordert worden», sagte die stellvertretende Vorsitzende Isabell Götz. (ap) Zitat Ende
http://www.derwesten.de/nachri…ger-Vaeter-id2203328.html
Zitat Anfang
Regierung lehnt generelles Sorgerecht für Väter ab
Berlin. Die Bundesregierung kündigt eine Stärkung des Sorgerechts für ledige Väter an. Sie reagiert damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Dieser hatte die deutsche Regelung als diskriminierend verurteilt. Ein generelles Sorgerecht will die Bundesjustizministerin jedoch nicht erteilen.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte will die Bundesregierung den Sorgerechtsanspruch lediger Väter stärken. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kündigte in der «Süddeutschen Zeitung» einen Gesetzentwurf noch für diese Legislaturperiode an. Die Väter müssten auch ohne zwingende Zustimmung der Mutter ein Sorgerecht bekommen können. Forderungen nach einem automatischen gemeinsamen Sorgerecht wies die FDP-Politikerin aber zurück.
Bislang haben ledige Väter in Deutschland gegen den Willen der Mutter keinen Anspruch auf das Sorgerecht für ihre Kinder. Der Menschengerichtshof kritisierte diese Regelung in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil als diskriminierend.
Leutheusser-Schnarrenberger sagte, die Anliegen lediger Väter seien «stärker zu berücksichtigen». Es gebe nicht wenige Väter von nichtehelichen Kindern, «die Verantwortung für das Kind übernehmen wollen und das nicht als Machtfrage gegen die Mutter ansehen». Zu einem generellen Sorgerrecht auch für ledige Väter sagte die Ministerin, dies sei jedenfalls dann keine gute Lösung, wenn schon bei der Geburt des Kindes Vater und Mutter nicht mehr zusammen lebten.
Auch Politiker aus Union und SPD für Gesetzesänderung
Ähnlich äußerte sich der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Michael Grosse-Brömer (CDU): «Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt. Wir sind dafür, dass ein Vater bei Gericht ein Sorgerecht beantragen kann, wenn er den Kontakt zu seinem Kind pflegt und pflegen will.»
Der für Innen- und Justizthemen zuständige stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Olaf Scholz, begrüßte die Entscheidung der Straßburger Richter: «Die Entscheidung führt zu mehr Gerechtigkeit. Wo Liebe und Zuneigung vorhanden sind und Verantwortung übernommen wird, sollte es selbstverständlich sein, dass auch der Vater das Sorgerecht erhalten kann. Das muss unsere Rechtsordnung gewährleisten». Konflikte zwischen den Eltern dürften aber nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen oder eine bestehende gute Eltern-Kind-Beziehung gefährdet werden. (ap) Zitat Ende
http://www.derwesten.de/nachri…-Vaeter-ab-id2208053.html
Zitat Anfang«Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt. Wir sind dafür, dass ein Vater bei Gericht ein Sorgerecht beantragen kann, wenn er den Kontakt zu seinem Kind pflegt und pflegen will.»Zitat Ende
Gibt es irgendwelche Beweise daß zum "Wohl des Kindes" Mütter mehr als Väter für die Kindererziehung verantwortlich sein müssen?
Man stelle sich mal vor; Frauen müssten erst einen Antrag stellen, wenn sie eine Berufsausbildung oder ein Studium wollen.
Für mich sind die aktuellen Entscheidungen deutliche Beweise, daß Väter beim Sorgerecht und Kindererziehung mehr diskriminiert werden als Frauen bei der Berufsausübung.
Aus "Der Spiegel" Nr.10 8.3.10
Zitat Anfang
Erziehung
"Mütter entspannt euch!"
Die Entwicklungspsychologin Lieselotte Ahnert über emotionale Bedürfnisse von Kleinkindern, Anforderungen an die Eltern und die Fremdbetreuung bei Naturvölkern.
Spiegel: Frau Ahnert, ihr Buch trägt den Titel: "Wieviel Mutter braucht ein Kind?" Wieso bloß fragt niemand nach dem Vater?
Ahnert: Aber das tun wir doch auch! Nur beschäftigt sich die Forschung bisher eben hauptsächlich mit der Person, die überall auf der Welt die wichtigste fürs Kleinkind ist. Und, sorry, das ist nun mal immer noch die Mutter.
Spiegel: Und was ist mit den Vätern?
Ahnert: Natürlich muss auch Papa ran - und Papa will das auch! Die Männer wollen mehr Bedeutung im Leben ihrer Kinder haben...
Spiegel: ...so behaupten sie in Umfragen. Tatsächlich beschäftigen sich Väter im Schnitt, das Wochenende eingerechnet, 20 Minuten am Tag mit ihren Kindern. Der Soziologe Ulrich Beck nennt das "verbale Aufgeschlossenheit bei weitgehender Verhaltensstarre".
Ahnert. Tatsache ist, dass Väter ungeheuer wichtig sind, wenn es darum geht, beim Kleinkind das Explorationsverhalten zu wecken, die Eroberung der Welt durch Neugier und Spielen. Aber um Papa und Kind zusammenzubringen, müssen auch die Mütter etwas tun. Sie müssen den Männern zutrauen, die Kinder zu versorgen und sie ihnen entsprechend vertrauensvoll überlassen. Das ist oft ein Problem.
Zitat Ende
Ich muss gestehen ich bin etwas zu faul zum Suchen. Ich hatte mal beim statistischen Bundesamt eine interessante Seite gesehen; da waren die amtlichen Fakten über Alleinerziehende zu sehen.
1.- Es gibt sehr viel mehr alleinerziehende Mütter als Väter.
2.- Von den alleinerziehenden Vätern bekommt fast gar keiner Unterhalt.
3.- Von den alleinerziehenden Müttern sind immer noch viele auf Unterhalt vom Exmann oder Staat angewiesen. Tendenz abnehmend.
Ich schließe daraus nicht, dass Väter alles besser können aber schlechter sind wir doch wohl auch nicht. Und wenn ein Mann das Bestimmungsrecht über die Kinder haben will, muss er ja sehr viel besser als die Mutter sein. Sonst bekommt er es gar nicht.
Und besonders ungerecht finde ich, wenn bei einer Scheidung die Berufstätigkeit des Vaters (bei den meisten Familien ist der Mann immer noch Haupt- oder Alleinernährer) zu seinem Nachteil wird. Da er dann ja weniger Zeit für die Betreuung hat als eine arbeitslose oder nur Teilzeit beschäftigte Mutter.
Männer die nie Haushalt und Kindererziehung als Hauptaufgabe hatten, wissen gar nicht was ihnen da Schönes entgeht.
Väter und Mütter sollten viel mehr zusammen arbeiten statt sich gegeneinander ausspielen zu lassen.
Männer müssten sich viel mehr für eine gerechtere Entlohnung und bessere Karierechansen für Frauen einsetzen.
Frauen müssten sich viel mehr für die Kindererziehung und Betreuung durch die Väter einsetzen. Auch bei einer Scheidung also öfter den Vätern das Bestimmungsrecht über die Kinder überlassen.
Optimal gefällt mir die französische Regelung.
Unabhängig vom Familienstand und ohne zusammen leben zu müssen, bekommen dort Mutter und Vater automatisch bei Geburt des Kindes eine gemeinsame Sorgepflicht. Nur bei schwerwiegenden Gründen darf einem Elternteil der Umgang mit dem Kind verweigert werden.
Seit Einführung dieses Gesetzes in Frankreich gilt es dort als Selbstverständlichkeit, daß sich auch die Väter um ihre Kinder kümmern und diese betreuen.
Hier in Deutschland gelten Kinder noch immer oft als Besitzstand. Bei Scheidungen wird um die Kinder gekämpft oder ein Elternteil (meist Väter) entzieht sich seinen Verpflichtungen. Viele dieser Väter argumentieren; "Da sie eh keinen Einfluss auf die Kindererziehung nehmen dürfen, möchten sie auch nicht dafür Unterhalt bezahlen."
Nach französischen Recht würden sich in solch einem Fall beide Elternteile strafbar machen. Sie müssten sich zum Wohle des Kindes einigen.
Recht der Ehescheidung - Schlichtungsversuch als Zulässigkeitsvoraussetzung für Verfahren in Familiensachen vom 16.01.2011
https://epetitionen.bundestag.de/ind...petition=16136
Die Emanzipation in Deutschland hinkt hinter Der vergleichbarer europäischer Staaten hinterher. Als Hauptgründe dahinter vermute ich die konservativen Klischees "Kinder würden zur Mutter gehören". Das impliziert nämlich "Frauen würden an Heim und Herd zu den Kindern gehören". Dazu kommt noch der Mangel an Vereinbarkeit von Beruf und Kindererziehung.
Meine Forderungen an die Politik wären also:
1.- Eine Sorgepflicht nach französischem Vorbild.
2.- Die Vereinbarkeit der Kinderbetreuung mit beruflichen Verpflichtungen soll für Väter und Mütter durch flexible Betreuungsstätten und nach den Bedürfnissen von Eltern ausgerichteten flexibleren Arbeitszeiten gefördert werden.