Ärztliches Gutachten für Arbeit in einem hochreinen medizinischem Bereich und F65.8

  • Hallo ihr da draussen.


    Ich werde in naher Zukunft bei einer Firma Arbeiten, welche Medizinische Produkte herstellt.
    Nun habe ich aber auch erfahren, dass diese Firma vor der Einstellung ein medizinisches Gutachten verlangt.


    Auf Grund diverser Probleme in vorhergehenden Lebensabschnitten, hatte ich mich einem Psychologen anvertraut und ihm alles über mich, meine Probleme und meinen Fetisch erzählt.
    Er war eher nicht sonderlich kompetent - das ganze war kontraproduktiv, half mir also in keinster Weise weiter. Er konnte auch mit Koprophilie nichts anfangen...


    Wie auch immer. In meinen medizinisches akten habe ich nun ein wunderschönes F65.8(Störung der Sexualpräferenz) kleben....


    Jetzt ist die Frage: - wird bei einem medizinischem Gutachten nur der Jetzt-Zustand beachtet und eben die allgemeine Gesundheit zu beurteilen
    - oder wird hier auch schon der bisherige Krankheitsverlauf mit herangezogen?


    Wenn ich den Job dann später nicht bekomme, weil ich diesen wunderschönen Eintrag habe, wie kann ich dann vorgehen, um diesen wieder herauszubekommen?


    Wie ist das mit dem Datenschutz? Ich muss vorher eine Erklärung unterzeichnen, sodass der Gutachter auch Unterlagen meines Hausarztes erhalten kann. Das würde ja bedeuten, dass nicht nur der Jetzt-Zustand beurteilt wird, sondern der gesamte persönliche Gesundheitsverlauf.


    Ich bin körperlich völlig Gesund. Weder Allergiehen noch andere Krankheiten plagen mich. Ich bin etwas Depressiv, aber nehme auch keine Medikamente, oder sonst irgendwas in der Richtung. Wenn nun dieser eine Eintrag dafür sorgt, dass ich dort, oder bei anderen Firmen nicht arbeiten kann, dann würde mich das schon extrem Stören, denn es hindert mich daran beruflich vorwärts zu kommen.


    Kennt sich jemand von euch damit aus? Wie wird denn tatsächlich damit umgegangen? Ich glaube ja, dass es für den Arbeitgeber, in einem solchem sensiblen Bereich, wichtig ist zu Wissen, ob man Gesund ist. Aber kann er mich auf Grund meines Fetisch - den ich eher nur in der Fantasie ausleben kann... - und diesem EIntrag ablehnen?

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  • Zitat

    Jetzt ist die Frage: - wird bei einem medizinischem Gutachten nur der Jetzt-Zustand beachtet und eben die allgemeine Gesundheit zu beurteilen
    - oder wird hier auch schon der bisherige Krankheitsverlauf mit herangezogen?


    Wenn du schon schreibst, dass du eine Schweigepflichtsentbindung für deinen Hausarzt unterschreiben sollst zeigt es ja, dass sie zumindest ein umfassenderes (ein etwas abgesicherteres) Bild deiner Gesundheit machen wollen. Generell wird es dann darauf ankommen was die von deinem Hausarzt anfordern werden. Ob es ein eher allgeemeiner Bericht ist was du in den letzten Jahren hattest oder aber ob sie nur aufkunft nach chronischen Problemen verlangen und Sachen - wie othopädischen Dingen - die zur wiederholung bzw folgeproblemen neigen.


    Generell hast du wenn du nur eine Schweigepflichtsentbindung für den Hausrzt unterzeichnen musst ein eher geringes Problem, denn diese bezieht sich wie gesagt ausschließlich auf deinen Hausarzt. Wurden an diesen keine Bericthte von deine Psychologen weitergeleitet - etwas das ich an deiner Stelle niemals erlaubt hätte, falls es ihm in den Sinn gekommen wäre - kann dein Hausarzt diesbezüglich eh keine Informationen weitergeben. Diese Infos befinden sich dann nämlich allein beim betreffenden Psychologen und deiner KK für die keine Schweigepflichtsentbindung angefordert wurde.
    Auf Nummer Sicher gehen ob diesbezüglich etwas vorliegt kannst du indem du beim Hausarzt vorbei gehst und ihn einfach einmal fragst ob ihm irgendwelche Informationen von einem behandelten Psychologen weitergeleitet wurden (vorsichtshalber keine Begründung nennen ! - also nichts anderes als dass es dich aufgrund der Bewerbung und Schweigepflichtsentbindung interessieren würde). Effektiv ist das der einfachste un unkomplizierteste Weg die Information zu bekommen, da du als Patient ja ein ANRECHT auf die Einsicht jeglicher Behandlungsakten hast. Auf diesem eher formlosen Weg sollte es jedoch sowohl für den Arzt als auch dich wesentlich einfacher und schneller gehen als wenn das ganze schriftlich oder sonstwie abläuft.


    Hat der Hausarzt am Ende jedoch Kenntnis von irgendwelchen psychologischen Beurteilungen und / oder Problemen würde ich mich vor Abgabe der Schweigepflichtsentbindung vermutlich einmal von einem entsprechenden Anwalt beraten lassen.
    Alternativ wäre vielleicht auch eine Beratung durch einen entsprechend ausgebildeten Bewerbungscoach sinnvoll. Es gibt da einige mit psychologischer Ausbildung die dadurch dann auch der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen - diese können dir dann auch eine wesentlich bessere Einschätzung geben wie so etwas im Zweifelsfall von Unternehmen und Personalern bewertet wird....

  • Danke Amitolane für deine Ausführliche Antwort.


    Mein Hausarzt hat tatsächlich die Berichte des Psychologen. Der Hausarzt hatte mir auch dazu geraten diesen Aufzusuchen.
    Chronische Krankheiten, oder irgendetwas ansteckendes habe ich ja nicht. Außer eben F65.8 und F34.1 (Dysthymia - was man wohl als chronisch betrachten könnte).
    Wäre ich doch bloss nicht da hingegangen, dann hätte ich auch diese Einträge nicht...scheint so, als ob Ärzte auch bestimmte Depressionen erst verursachen, wenn man wegen solcher EInträge nicht weiter kommt....


    Ich werde mal meinen Hausarzt heimsuchen und Fragen, ob er zumindest diese Daten nicht weiterleitet. Meines Erachtens sind diese auch nicht für den Job relevant. Ganz anders als wenn ich etwas ansteckendes hätte - dies würde ich dann verstehen und nachvollziehen können. Hätte ich Hepatitis C, oder AIDS, dann würde ich auch nicht an einem solchem Arbeitsplatz arbeiten wollen - aber so....



    Danke für die Tipps Amitolane!

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