Unser Auto ist ja unser bester und liebster Freund. Manche pflgen und verwöhnen ihr Auto ja sogar mehr als ihren Freund/ ihre Freundin/ ihre Familie usw.! Aber wie verhält es sich in Bezug auf sexuelle Fetische im Auto???
Tja meine lieben Freundinnen und Freunde, hier wird es wirklich interessant. Wie zum Beispiel:
- Darf man nackt Auto fahren?
- Die Straßenverkehrsordnung sieht dafür keine spezielle Regelung vor.
- §183a des Strafgesetzbuches sagt dazu: „Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch ... ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft ...“. Ist es eine sexuelle Handlung, sich öffentlich nackt zu zeigen? Oft wird dies von Gerichten nur als „Belästigung der Allgemeinheit“ angesehen und als Ordnungswidrigkeit geahndet – vorausgesetzt, es findet sich jemand, der Anzeige erstattet. Denn selbst „exhibitionistische Handlungen“ werden nach Absatz 2 des Paragrafen 183 (dreizehnter Abschnitt) in der Regel „... nur auf Antrag verfolgt ...“.
- Die meisten Bürger sind sicherlich der Meinung, dass man sich außerhalb der eigenen vier Wände, also in der "Öffentlichkeit", nicht nackt zeigen darf - außer natürlich an den dafür vorgesehenen Orten, wie zum Beispiel dem FKK-Strand. Tatsächlich ist es aber so, dass das Auto praktisch der eigenen Wohnung gleichgestellt wird. Deshalb darf man nackt am Steuer sitzen.
- Nackt Autofahren ist erlaubt – Aber nicht ganz nackt. Dies sagt zumindest der Verkehrsrechtsanwalt des Auto Club Europa, Wolfgang Tings. Denn was Männern erlaubt ist, muss auch Frauen erlaubt sein. So gibt es freie Fahrt für Frauen mit BH und für Männer ohne BH. Hauptsache frei. Nur ganz nackt geht nicht, und Sex am Steuer könnte teuer werden… Die alte umstrittene Losung von der freien Fahrt für freie Bürger ist unter dem Eindruck sommerlicher Hitze völlig neu interpretiert worden.
Im Mittelpunkt steht dabei nicht mehr die Frage, was alles mit dem Auto, sondern was alles im Auto erlaubt ist. Wie weit dürfen Männer und Frauen im Verkehr gehen, wenn es richtig heiß wird?
Ist es Frauen bei hohen Temperaturen etwa erlaubt, im BH Auto zu fahren?
Ja, das dürfen sie, sagt Wolfgang Tings, Verkehrsrechtsanwalt des ACE Auto Club Europa. Der Experte zögert auch nicht, den Männern hinterm Steuer sogar völlige Brustfreiheit und die Beschränkung der Beinkleider auf Unterhosen zuzugestehen. Wer hingegen ganz unten ohne fahre, riskiere ziemlich sicher eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses. Die Wahrscheinlichkeit, unten ohne entdeckt zu werden, sei aber gering, sofern man nicht in exhibitionistischer Pose gerade auf dem Fahrradsattel sitze.
Unerlaubt ist laut Tings auch Sex während der Fahrt, das erfülle den Tatbestand öffentlichen Ärgernisses und freue am Ende nur die Kaskoversicherung, weil sie bei einem Unfall den Schaden wegen Fahrlässigkeit nicht regulieren müsse. ACE-Verkehrsanwalt Tings beruft sich bei seinen Tipps auf die Generalklauseln in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Tings: “Was diese Verkehrsfibel nicht verbietet, ist erst mal erlaubt”. Die StVO gebiete aber, “ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht” zu üben. Jeder habe sich im Straßenverkehr grundsätzlich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt werde, so der ACE-Verkehrsrechtsexperte. - Fahren ohne Schuhe keine Ordnungswidrigkeit: Das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Schuhe oder mit hierfür ungeeignetem Schuhwerk erfüllt nicht den Tatbestand des § 23 I 2 i.V. mit § 49 I Nr. 22 StVO. Allerdings können in diesen Fällen Ordnungswidrigkeiten nach § 1 II i.V. mit § 49 I Nr. 1 StVO oder § 209 I Nr. 1 SGB VII i.V. mit den Unfallverhütungsvorschriften „Fahrzeuge“ in Betracht kommen.
(OLG Bamberg, Beschluss vom 15. 11. 2006 - 2 Ss OWi 577/06)
Also was machen wir nun? Eine ganz simple Frage, aber wie es unser undurchschaubares und extrem kompliziertes Rechtssystem nun mal vorsieht, von Freispruch bis lebenslänglich ist alles drin. traurigxx Ich hatte in einem Beitrag: Scat und Autobahnpolizei , der tatsächlich wahr ist, geschrieben was mir wirklich einmal passiert ist. Glück, Zufall, oder was?
Ganz interessant finde ich auch den Begriff der "sexuellen Handlung", der nämlich nur eine Legaldefinition ist. Der Gesetzgeber benutzt das Mittel der Legaldefinition recht häufig.
Er geht dabei das Risiko ein, bei einer zu engen Definition nicht alle
möglichen Anwendungsfälle zu erfassen, obwohl er ihre Erfassung gewollt
hätte (Gesetzeslücke) oder bei einer zu weiten Definition auch jene Fälle zu erfassen, die nicht vom Gesetz erfasst werden sollten.
Bei vielen definitionswürdigen Begriffen vermeidet er ganz bewusst
eine Legaldefinition, weil sich deren Inhalt und Umfang im Zeitablauf
ändern kann und dadurch eine gesetzliche Regelung nicht mehr mit der
gegenwärtigen Rechtspraxis übereinstimmen würde.
Warum sind Frauem grundsätzlich ( grundsätzlich heißt "mit Ausnahmen") nicht wegen Exhibitionismus zu belangen, Männer dafür aber sofort und ohne Ausnahmen? Wo bleibt hier die Gleichberechtigung und der Gleichheitsgrundsatz?
ZitatAlles anzeigenArtikel 3 GG (Grundgesetz)
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die
tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner
Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens,
seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder
bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt
werden.
Also mal soweit zu unseren Grundrechten! Und der Gleichberechtigung!!! :wasp:
Aber weiter:
- Darf die Polizei mein/dein Auto durchsuchen?
- Der Zoll darf verdachtsunabhängig Kfz durchsuchen. Die Polizei ist gem. StPO zur Durchsuchung des Tatverdächtigen und seiner mitgeführten Sachen (wozu auch das Auto zählt) ermächtigt. Tatverdächtiger ist aber derjenige, der einer Straftat konkret verdächtigt wird. D.h. es liegen ausreichend Anhaltspunkte vor, dass diese Person eine bestimmte Straftat begangen haben könnte.
Hält Dich die Polizei, nicht der Zoll, also an, und die Beamten wollen Dein Auto nur mal so durchsuchen, ohne konkreten Tatvorwurf, ist diese Maßnahme rechtswidrig. Aber zu beachten, nach den jeweiligen Gefahrenabwehrgesetzen der Länder kann eine Durchsuchung der Person (was auch die mitgeführten Sachen betrifft) legitimiert sein, jedoch müssen die Beamten dies dann begründen. - Grundsätzlich ist ein richterlicher Beschluss auch für ein Auto notwendig. Allerdings gibt es die Ausnahme bei Gefahr im Verzug im Straftatenbereich:
§ 105 StPO
(1) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden.
Im Bereich der Gefahrenabwehr gibt es länderunterschiedliche Vorschriften, die z.B. die "Schleierfahndung" ermöglichen. Danach kann z.B. auf Straßen die dem überörtlichen Verkehr dienen, alle Personen und mitgeführten Sachen (also auch das Auto) anlassunabhängig durchsucht werden. - Ein Verstoß gegen die Bestimmungen über die Hinzuziehung von Zeugen,
wie auch gegen die zur Durchsuchungszeit, macht die Durchsuchung
rechtswidrig, führt aber nicht zu einem Verwertungsverbot.
Na ja, ich erspare mir jeden Kommentar und denke noch intensiver über meine Auswanderung nach! Es würde mich aber sehr freuen, wenn unsre juristischen Mitglieder auch mal etwas dazu äußern würden.